Infos
In vielen Betrieben müssen Mitarbeitende einfache elektrotechnische Tätigkeiten ausführen, ohne selbst eine Elektrofachkraft zu sein – etwa Schalten, Lampenwechsel, Sichtprüfungen oder Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen. Genau hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese Personen mindestens als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) qualifiziert sein müssen.
Relevante Vorgaben kommen u. a. aus:
- ArbSchG §3 (Unterweisungspflicht des Arbeitgebers)
- DGUV Vorschrift 3 (Arbeiten nur durch Elektrofachkräfte oder EuP unter Aufsicht)
- DIN VDE 1000-10 / 0105-100 (Definition und Anforderungen an EuP)
- BetrSichV (sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln)
- BGB §618 (Schutzpflicht des Arbeitgebers)
Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert Sicherheitsvorfälle, Betriebsunterbrechungen und Haftungsthemen.
Was ist das Ziel der Veranstaltung?
Die Schulung vermittelt den Teilnehmenden alle sicherheitsrelevanten Grundlagen, die eine EuP benötigt: Gefahren erkennen, korrekt handeln, Vorschriften einhalten und typische elektrotechnische Tätigkeiten sicher ausführen.Nach Abschluss wissen die Teilnehmenden klar, was sie dürfen, was sie nicht dürfen – und wie sie im Arbeitsalltag sicher agieren.
Für wen ist die Veranstaltung gedacht?
Die Grund- und Auffrischungsschulung richtet sich an Mitarbeitende, die regelmäßig oder gelegentlich mit elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln oder Betriebsräumen zu tun haben – ohne elektrotechnische Ausbildung.
Was kostet mich die Teilnahme?
Die Kosten für das zweitätige Seminar betragen 560 EUR. Darin enthalten ist sind die Teilnahmegebühr, die Seminarverpflegung und eine Teilnahmebescheinigung.
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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